Impressum & AGBs
Self Service Gepäck-Storage betrieben von:
Berlin City Locker
A.Maron
Warschauerstr. 16
10243 Berlin
+49 172 399 49 29
Terms and Conditions / AGBs:
Nutzungsbedingungen für die Schließfachanlage Berlin City Locker, Warschauer Str. 16, 10243 Berlin:
Berlin City Locker / A.Maron (Betreiber) stellt Kunden zur vorübergehenden Aufbewahrung ihrer Gepäckstücke Schließfächer unter den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Mit einstellen des Gepäcks gelten diese Nutzungsbedingungen als akzeptiert.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Schließfächer werden ausschließlich zur Hinterlegung des Eigentums des Nutzers, das dieser vorübergehend an einem sicheren Ort aufbewahrt, genutzt. Die Schließfächer dürfen nicht zur Deponierung von Waren, die von Dritten abgeholt werden, genutzt werden. Sie dürfen auch nicht als
Mittel für den Warenhandel zwischen Parteien verwendet werden.
Die Schließfächer sind sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Den Anweisungen zur Nutzung desSchließfaches (Nutzungsbedingungen und verantwortliches Personal) ist Folge zu leisten. Der Nutzer muss sicherstellen, dass das Schließfach ordnungsgemäß verschlossen wurde, bevor er den Standort verlässt. Der Nutzer erhält per Email einen QR Code sowie Anweisungen zum Öffnen der Eingangstür. Das Schließfach lässt sich nur mit QR-Code öffnen, dieser wird bei Bedarf neu zugesandt.
Der Betreiber wird alles daransetzen, einen optimalen Lagerservice zu gewährleisten und die Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Der Betreiber haftet nicht für Fehler oder Fahrlässigkeit seitens des Kunden oder Dritter sowie im Falle höherer Gewalt.
(2) Das Einstellen folgender nicht abschließend aufgelisteter Gegenstände in die Schließfächer ist verboten:
• Wertsachen und Gegenstände mit einem Gesamtwert von über 500,00 €, insbesondere
o Geld, Kreditkarten, Urkunden, Wertpapiere, Edelmetalle oder –steine, Schmuck,
Antiquitäten oder Kunstgegenstände, sowie Computer oder Smartphones; Schlüssel (z.B. für Fahrzeug, Wohnung) und ähnliche Gegenstände zur Öffnung von Schließeinrichtungen (z.B. Magnetkarten);
o leicht verderbliche oder übelriechende Lebensmittel/Gegenstände;
o sämtliche Lebewesen (Tiere, Kinder, etc.)
o Gegenstände, die unter waffenrechtliche oder gefahrgutrechtliche Vorschriften fallen,
o sowie feuer- oder explosionsgefährliche Gegenstände.
(3) Ungeachtet dessen wird dem Nutzer in seinem eigenen Interesse empfohlen, Gegenstände, die für ihn persönlich von (materiellem oder ideellem) Wert sind (z.B. persönliche Fotos, Andenken an nahestehende Personen, Tagebücher) nicht in den Schließfächern aufzubewahren.
§ 2 Einstelldauer und Nutzungsende
(1) Gegenstände, außer solche im Sinne von § 1 Ziffer 2, dürfen an jedem Wochentag rund um die Uhr in den Schließfächern aufbewahrt werden. Die maximale Lagerdauer beträgt 30 Tage.
(2) Die Nutzung beginnt mit dem ordnungsgemäßen Verschließen des Mietfaches nach Entrichtung des Nutzungsentgelts per Kartenleser.
(3) Die Nutzung endet mit entnehmen des Gepäcks. Bei Beendigung der Nutzung hat der Nutzer das Schließfach vollständig zu entleeren und von ihm verursachte Verunreinigungen zu beseitigen, sowie wieder ordnungsgemäß zu schließen und den Mietvorgang zu beenden.
(4) Entrichtete Entgelte werden nicht erstattet.
§ 3 Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen (insbesondere Überschreitung der zulässigen Einstelldauer)
Bei Überschreitung der zulässigen Einstelldauer (§ 3), unzureichender Räumung des Schließfachs (§ 2 Abs. 3) oder wenn der Verdacht besteht, dass sich verbotene Gegenstände (§ 1 Abs. 2) im Schließfach befinden,
ist der Betreiber zur Öffnung des Schließfaches und Inbesitznahme der eingestellten Sachen berechtigt.
§ 4 Verlust der Zugangsdaten
Kommen dem Nutzer des Schließfachs die Zugangsdaten abhanden, kann der Code neu per email angefordert werden. Voraussetzung für die eventuelle Öffnung des Schließfachs auf Kundenwunsch ist die genaue Beschreibung des eingestellten Gepäcks sowie eine Erklärung über den rechtmäßigen Besitz des
eingestellten Gepäck.
§ 5 Haftung
Die Nutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 6 Kameraüberwachung
Unsere Räume sind mit Kameras überwacht und die Aufnahmen werden gespeichert.
§ 7 Rauchverbot
In den Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot.
§ 8 Preise
aktuelle Preise siehe hier
Beim Ablaufen der gebuchten Zeit wird automatisch der nächste Zeitraum gebucht. Die maximale Lagerungsdauer sind 30 Tage. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Entnahme des Gepäcks durch unser Personal und Abgabe ans örtliche Fundbüro.
Der Betreiber übernimmt keine Obhut - oder Überwachungspflichten. Für unzulässig eingestellte Gegenstände ist jede Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen haftet der Betreiber nur für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Mitarbeiter und Beauftragten verursacht werden.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden an der
Schließfachanlage. Das Aufhalten im LockerRoom (Geschäftsraum) ist nur zum Abgeben oder Abholen von Gepäck gestattet.
Berlin, den 26.Mai 2026
Berlin City Locker, A.Maron, Warschauer Str. 16, 10243 Berlin,
Telefon +49 172 399 49 29,
Für gezahlte Beträge stellen wir eine Rechnung nur auf ausdrückliche schriftliche Anfrage des Kunden aus.
Wenn Sie eine Rechnung wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben: Vollständiger Name Datum und Uhrzeit der Transaktion Gezahlter Betrag Steuernummer (für juristische Personen), Adresse. Die Rechnung wird von uns erstellt und dem Kunden per E-Mail an die angegebene Adresse zugesandt.